Erbschaftsteuer 2026

Erbschaftsteuer für nicht verwandte Erben 2026: Freibetrag & Tabelle

Nicht verwandt: Freibetrag 20.000 €, Steuerklasse III, Steuersatz-Spanne 30 % bis 50 %.

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Freibetrag
20.000 €
zu versteuern
180.000 €
Erbschaftsteuer
54.000 €

Vereinfachte Schätzung nach § 16/§ 19 ErbStG (nur persönlicher Freibetrag, inkl. Härteausgleich) – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Finanzamt.

Wichtiger Hinweis zur Schätzung

Berechnet mit dem persönlichen Freibetrag (§ 16). NICHT enthalten: Versorgungsfreibetrag (§ 17, Ehegatte bis 256.000 €, Kinder altersabhängig), Familienheim-Befreiung (§ 13), Betriebs-/Vermögensabschläge — diese können die Steuer deutlich senken. Die ErbKlar-App rechnet sie mit ein.

Tabelle für nicht verwandte Erben

Erbschaftzu versteuernErbschaftsteuer
50.000 €30.000 €9.000 €
100.000 €80.000 €24.000 €
200.000 €180.000 €54.000 €
300.000 €280.000 €84.000 €
500.000 €480.000 €144.000 €
750.000 €730.000 €219.000 €
1.000.000 €980.000 €294.000 €
2.000.000 €1.980.000 €594.000 €

Einordnung

Die Berechnung rundet den steuerpflichtigen Erwerb auf volle 100 € ab und wendet die Steuersätze nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich an. Das Ergebnis ist eine Schätzung für den Erbfall.

Weitere Orientierungen

Fragen zur Erbschaftsteuer

Wie hoch ist der Freibetrag für nicht verwandte Erben?

Für nicht verwandte Erben gilt in dieser Erbschaftsteuer-Schätzung ein persönlicher Freibetrag von 20.000 € nach § 16 ErbStG.

Welche Steuerklasse gilt für nicht verwandte Erben?

nicht verwandte Erben werden hier der Steuerklasse III zugeordnet. Die Steuersatz-Spanne beträgt 30 % bis 50 %.

Warum ist die Steuer nur eine Orientierung?

Berücksichtigt sind nur die persönlichen Freibeträge. Versorgungsfreibetrag, Familienheim, Betriebsvermögen und Vorerwerbe können die tatsächliche Steuer verändern.