Erbschaftsteuer 2026
Erbschaftsteuer für Neffen und Nichten 2026: Freibetrag & Tabelle
Neffe oder Nichte: Freibetrag 20.000 €, Steuerklasse II, Steuersatz-Spanne 15 % bis 43 %.
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Erbschaftsteuer schätzen
- Freibetrag
- 20.000 €
- zu versteuern
- 180.000 €
- Erbschaftsteuer
- 36.000 €
Vereinfachte Schätzung nach § 16/§ 19 ErbStG (nur persönlicher Freibetrag, inkl. Härteausgleich) – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Finanzamt.
Wichtiger Hinweis zur Schätzung
Berechnet mit dem persönlichen Freibetrag (§ 16). NICHT enthalten: Versorgungsfreibetrag (§ 17, Ehegatte bis 256.000 €, Kinder altersabhängig), Familienheim-Befreiung (§ 13), Betriebs-/Vermögensabschläge — diese können die Steuer deutlich senken. Die ErbKlar-App rechnet sie mit ein.
Tabelle für Neffen und Nichten
| Erbschaft | zu versteuern | Erbschaftsteuer |
|---|---|---|
| 50.000 € | 30.000 € | 4.500 € |
| 100.000 € | 80.000 € | 13.750 € |
| 200.000 € | 180.000 € | 36.000 € |
| 300.000 € | 280.000 € | 56.000 € |
| 500.000 € | 480.000 € | 120.000 € |
| 750.000 € | 730.000 € | 215.000 € |
| 1.000.000 € | 980.000 € | 294.000 € |
| 2.000.000 € | 1.980.000 € | 594.000 € |
Einordnung
Die Berechnung rundet den steuerpflichtigen Erwerb auf volle 100 € ab und wendet die Steuersätze nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich an. Das Ergebnis ist eine Schätzung für den Erbfall.
Weitere Orientierungen
Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie hoch ist der Freibetrag für Neffen und Nichten?
Für Neffen und Nichten gilt in dieser Erbschaftsteuer-Schätzung ein persönlicher Freibetrag von 20.000 € nach § 16 ErbStG.
Welche Steuerklasse gilt für Neffen und Nichten?
Neffen und Nichten werden hier der Steuerklasse II zugeordnet. Die Steuersatz-Spanne beträgt 15 % bis 43 %.
Warum ist die Steuer nur eine Orientierung?
Berücksichtigt sind nur die persönlichen Freibeträge. Versorgungsfreibetrag, Familienheim, Betriebsvermögen und Vorerwerbe können die tatsächliche Steuer verändern.