Erbschaftsteuer 2026

Erbschaftsteuer für Eltern und Großeltern 2026: Freibetrag & Tabelle

Eltern und Großeltern: Freibetrag 100.000 €, Steuerklasse I, Steuersatz-Spanne 7 % bis 30 %.

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Freibetrag
100.000 €
zu versteuern
100.000 €
Erbschaftsteuer
11.000 €

Vereinfachte Schätzung nach § 16/§ 19 ErbStG (nur persönlicher Freibetrag, inkl. Härteausgleich) – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Finanzamt.

Wichtiger Hinweis zur Schätzung

Berechnet mit dem persönlichen Freibetrag (§ 16). NICHT enthalten: Versorgungsfreibetrag (§ 17, Ehegatte bis 256.000 €, Kinder altersabhängig), Familienheim-Befreiung (§ 13), Betriebs-/Vermögensabschläge — diese können die Steuer deutlich senken. Die ErbKlar-App rechnet sie mit ein.

Tabelle für Eltern und Großeltern

Erbschaftzu versteuernErbschaftsteuer
50.000 €steuerfreisteuerfrei
100.000 €steuerfreisteuerfrei
200.000 €100.000 €11.000 €
300.000 €200.000 €22.000 €
500.000 €400.000 €60.000 €
750.000 €650.000 €115.000 €
1.000.000 €900.000 €171.000 €
2.000.000 €1.900.000 €361.000 €

Einordnung

Die Berechnung rundet den steuerpflichtigen Erwerb auf volle 100 € ab und wendet die Steuersätze nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich an. Das Ergebnis ist eine Schätzung für den Erbfall.

Weitere Orientierungen

Fragen zur Erbschaftsteuer

Wie hoch ist der Freibetrag für Eltern und Großeltern?

Für Eltern und Großeltern gilt in dieser Erbschaftsteuer-Schätzung ein persönlicher Freibetrag von 100.000 € nach § 16 ErbStG.

Welche Steuerklasse gilt für Eltern und Großeltern?

Eltern und Großeltern werden hier der Steuerklasse I zugeordnet. Die Steuersatz-Spanne beträgt 7 % bis 30 %.

Warum ist die Steuer nur eine Orientierung?

Berücksichtigt sind nur die persönlichen Freibeträge. Versorgungsfreibetrag, Familienheim, Betriebsvermögen und Vorerwerbe können die tatsächliche Steuer verändern.