Erbschaftsteuer 2026
Erbschaftsteuer für Eltern und Großeltern 2026: Freibetrag & Tabelle
Eltern und Großeltern: Freibetrag 100.000 €, Steuerklasse I, Steuersatz-Spanne 7 % bis 30 %.
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Erbschaftsteuer schätzen
- Freibetrag
- 100.000 €
- zu versteuern
- 100.000 €
- Erbschaftsteuer
- 11.000 €
Vereinfachte Schätzung nach § 16/§ 19 ErbStG (nur persönlicher Freibetrag, inkl. Härteausgleich) – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Finanzamt.
Wichtiger Hinweis zur Schätzung
Berechnet mit dem persönlichen Freibetrag (§ 16). NICHT enthalten: Versorgungsfreibetrag (§ 17, Ehegatte bis 256.000 €, Kinder altersabhängig), Familienheim-Befreiung (§ 13), Betriebs-/Vermögensabschläge — diese können die Steuer deutlich senken. Die ErbKlar-App rechnet sie mit ein.
Tabelle für Eltern und Großeltern
| Erbschaft | zu versteuern | Erbschaftsteuer |
|---|---|---|
| 50.000 € | steuerfrei | steuerfrei |
| 100.000 € | steuerfrei | steuerfrei |
| 200.000 € | 100.000 € | 11.000 € |
| 300.000 € | 200.000 € | 22.000 € |
| 500.000 € | 400.000 € | 60.000 € |
| 750.000 € | 650.000 € | 115.000 € |
| 1.000.000 € | 900.000 € | 171.000 € |
| 2.000.000 € | 1.900.000 € | 361.000 € |
Einordnung
Die Berechnung rundet den steuerpflichtigen Erwerb auf volle 100 € ab und wendet die Steuersätze nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich an. Das Ergebnis ist eine Schätzung für den Erbfall.
Weitere Orientierungen
Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie hoch ist der Freibetrag für Eltern und Großeltern?
Für Eltern und Großeltern gilt in dieser Erbschaftsteuer-Schätzung ein persönlicher Freibetrag von 100.000 € nach § 16 ErbStG.
Welche Steuerklasse gilt für Eltern und Großeltern?
Eltern und Großeltern werden hier der Steuerklasse I zugeordnet. Die Steuersatz-Spanne beträgt 7 % bis 30 %.
Warum ist die Steuer nur eine Orientierung?
Berücksichtigt sind nur die persönlichen Freibeträge. Versorgungsfreibetrag, Familienheim, Betriebsvermögen und Vorerwerbe können die tatsächliche Steuer verändern.