Erbschaftsteuer 2026
Erbschaftsteuer für Ehegatten 2026: Freibetrag & Tabelle
Ehegatte: Freibetrag 500.000 €, Steuerklasse I, Steuersatz-Spanne 7 % bis 30 %.
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Erbschaftsteuer schätzen
- Freibetrag
- 500.000 €
- zu versteuern
- steuerfrei
- Erbschaftsteuer
- steuerfrei
Vereinfachte Schätzung nach § 16/§ 19 ErbStG (nur persönlicher Freibetrag, inkl. Härteausgleich) – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Finanzamt.
Wichtiger Hinweis zur Schätzung
Berechnet mit dem persönlichen Freibetrag (§ 16). NICHT enthalten: Versorgungsfreibetrag (§ 17, Ehegatte bis 256.000 €, Kinder altersabhängig), Familienheim-Befreiung (§ 13), Betriebs-/Vermögensabschläge — diese können die Steuer deutlich senken. Die ErbKlar-App rechnet sie mit ein.
Tabelle für Ehegatten
| Erbschaft | zu versteuern | Erbschaftsteuer |
|---|---|---|
| 50.000 € | steuerfrei | steuerfrei |
| 100.000 € | steuerfrei | steuerfrei |
| 200.000 € | steuerfrei | steuerfrei |
| 300.000 € | steuerfrei | steuerfrei |
| 500.000 € | steuerfrei | steuerfrei |
| 750.000 € | 250.000 € | 27.500 € |
| 1.000.000 € | 500.000 € | 75.000 € |
| 2.000.000 € | 1.500.000 € | 285.000 € |
Einordnung
Die Berechnung rundet den steuerpflichtigen Erwerb auf volle 100 € ab und wendet die Steuersätze nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich an. Das Ergebnis ist eine Schätzung für den Erbfall.
Weitere Orientierungen
Fragen zur Erbschaftsteuer
Wie hoch ist der Freibetrag für Ehegatten?
Für Ehegatten gilt in dieser Erbschaftsteuer-Schätzung ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € nach § 16 ErbStG.
Welche Steuerklasse gilt für Ehegatten?
Ehegatten werden hier der Steuerklasse I zugeordnet. Die Steuersatz-Spanne beträgt 7 % bis 30 %.
Warum ist die Steuer nur eine Orientierung?
Berücksichtigt sind nur die persönlichen Freibeträge. Versorgungsfreibetrag, Familienheim, Betriebsvermögen und Vorerwerbe können die tatsächliche Steuer verändern.