Erbschaftsteuer 2026

Erbschaftsteuer für Ehegatten 2026: Freibetrag & Tabelle

Ehegatte: Freibetrag 500.000 €, Steuerklasse I, Steuersatz-Spanne 7 % bis 30 %.

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Freibetrag
500.000 €
zu versteuern
steuerfrei
Erbschaftsteuer
steuerfrei

Vereinfachte Schätzung nach § 16/§ 19 ErbStG (nur persönlicher Freibetrag, inkl. Härteausgleich) – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich ist das Finanzamt.

Wichtiger Hinweis zur Schätzung

Berechnet mit dem persönlichen Freibetrag (§ 16). NICHT enthalten: Versorgungsfreibetrag (§ 17, Ehegatte bis 256.000 €, Kinder altersabhängig), Familienheim-Befreiung (§ 13), Betriebs-/Vermögensabschläge — diese können die Steuer deutlich senken. Die ErbKlar-App rechnet sie mit ein.

Tabelle für Ehegatten

Erbschaftzu versteuernErbschaftsteuer
50.000 €steuerfreisteuerfrei
100.000 €steuerfreisteuerfrei
200.000 €steuerfreisteuerfrei
300.000 €steuerfreisteuerfrei
500.000 €steuerfreisteuerfrei
750.000 €250.000 €27.500 €
1.000.000 €500.000 €75.000 €
2.000.000 €1.500.000 €285.000 €

Einordnung

Die Berechnung rundet den steuerpflichtigen Erwerb auf volle 100 € ab und wendet die Steuersätze nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich an. Das Ergebnis ist eine Schätzung für den Erbfall.

Weitere Orientierungen

Fragen zur Erbschaftsteuer

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehegatten?

Für Ehegatten gilt in dieser Erbschaftsteuer-Schätzung ein persönlicher Freibetrag von 500.000 € nach § 16 ErbStG.

Welche Steuerklasse gilt für Ehegatten?

Ehegatten werden hier der Steuerklasse I zugeordnet. Die Steuersatz-Spanne beträgt 7 % bis 30 %.

Warum ist die Steuer nur eine Orientierung?

Berücksichtigt sind nur die persönlichen Freibeträge. Versorgungsfreibetrag, Familienheim, Betriebsvermögen und Vorerwerbe können die tatsächliche Steuer verändern.