Erbschaftsteuer 2026

Erbschaftsteuer 2026: Freibeträge und Steuersätze

Diese Seite gibt eine vereinfachte Schätzung zur Erbschaftsteuer nach ErbStG für Erbschaften von Todes wegen.

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Freibeträge nach § 16 ErbStG

BeziehungSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte/LebenspartnerKlasse I500.000 €
KindKlasse I400.000 €
StiefkindKlasse I400.000 €
Enkel, Elternteil verstorbenKlasse I400.000 €
Enkel, Eltern lebenKlasse I200.000 €
UrenkelKlasse I100.000 €
Eltern/Großeltern, ErbschaftKlasse I100.000 €
GeschwisterKlasse II20.000 €
Neffe/NichteKlasse II20.000 €
SchwiegerkindKlasse II20.000 €
SchwiegerelternKlasse II20.000 €
StiefelternKlasse II20.000 €
Geschiedener EhegatteKlasse II20.000 €
Nicht verwandtKlasse III20.000 €

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Steuerpflichtiger ErwerbKlasse IKlasse IIKlasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Härteausgleich an Bandgrenzen

Der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG kann die Steuer an einer neuen Stufe begrenzen. Deshalb ist eine Orientierung mit Tabellenwerten verlässlicher als eine reine Steuersatz-Multiplikation.

Nach Verwandtschaft

Nach Erbbetrag